Ankündigung zur 2. Annahme der Anträge im Rahmen Kleinprojektfonds INTERREG VIA Brandenburg-Polen 2021-2027
Der Verband der polnischen Gemeinden der Euroregion „Pro Europa Viadrina“ gibt die Call der Projekte grenzüberschreitender Projekte bekannt, die in Zusammenarbeit mit einem deutschen Partner durchgeführt werden.
entsprechend:
Spezifisches Ziel 6.3 "Aufbau gegenseitigen Vertrauens, insbesondere durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bürgern"
Frist für die Antragsannahme
Call der Projekte dauert vom 14.01.2025 bis 14.02.2025. (Eingangsdatum an die E-Mail-Adresse) und gilt für Projekte, deren Umsetzung frühestens mit dem Datum der Antragseinreichung an die E-Mail-Adresse: projekt@euroregion-viadrina.pl beginnt und spätestens am 31.12.2025 endet.
Antragstellung :
Die Anträge mit den erforderlichen Anlagen werden ausschließlich in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse: projekt@euroregion-viadrina.pl eingereicht.
Die Bewerbungsfelder müssen in polnischer und deutscher Sprache ausgefüllt werden. Der Inhalt in beiden Sprachen muss gleich sein.
Unterlagen zur Antragstellung gibt es ( HIER )
Wer kann die Mitfinanzierung bekommen
Antrags- bzw. teilnahmeberechtigte Partner
Projektpartner können juristische Personen sowie organisatorische Einheiten sein, die keine juristischen Personen sind, aber Rechtsfähigkeit besitzen.
Vor allem:
- Einheiten der staatlichen, regionalen und lokalen Verwaltung, Verbände dieser Einheiten und deren nachgeordnete Institutionen
- Eine Einrichtung des öffentlichen Rechts des privaten Rechts
- Gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen, Vereine sowie Sozial- und Wirtschaftspartnerorganisationen im Einklang mit dem geltenden nationalen Recht
- Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) wenn die polnischen und deutschen Mitglieder haben
Höhe der Projektmitfinanzierung:
Der Maximalwert der Projektförderung beträgt 15.000 Euro.
Die zulässige Anzahl, der von einem Begünstigten eingereichten Anträge, beträgt: 1 Antrag.
Fördergebiet
auf polnischer Seite: die Landkreise Gorzowski, Miedzyrzecki, Słubicki, Strzelecko-Drezdenecki, Sulęciński (ohne die Gemeinde Torzym) sowie die Stadt Gorzów Wielkopolski
auf deutscher Seite: Landkreise Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie Stadt Frankfurt (Oder).
Zuständige E-Mail-Adresse, um die Anträge in elektronischer Form für einen besonderen Zweck 6.3 einzureichen, ist:
E-Mail: projekt@euroregion-viadrina.pl
Stowarzyszenia Gmin Polskich Euroregionu „Pro Europa Viadrina”
Gorzów Wlkp.
Tel: 095 735 84 47
Versandart der Anträge:
Die Anträge mit den erforderlichen Anlagen werden an die in der Ankündigung angegebene E-Mail-Adresse: projekt@euroregion-viadrina.pl ordnungsgemäß mit den nachstehenden Anweisungen einzusenden:
- Dokumente müssen in den folgenden Ordnern organisiert werden: : ANTRAG, BUDGET, ANHÄNGE, ANGEBOTE
- ANHÄNGE - jeder Anhang sollte im Titel eine entsprechende Nummer und Name enthalten, wie im Antragsformular im Punkt 14 angegeben wurde.
- ANGEBOTE - Jedes Angebot sollte im Dateinamen die gleiche Nummer haben wie der betreffende Budgetposten (gemäß Anhang Nr. 1/Budget), um eine Identifizierung vor dem Öffnen des Dokuments zu ermöglichen.
Die Angebote zu jeder Budgetposten sollten in separaten Dateien gescannt oder gespeichert werden.
Eine Anleitung für die Organisation von Dateien in Ordnern finden Sie hier
Achtung! Die Antragstellung erfolgt mit folgenden besonderen Bedingungen:
- Vor der Einreichung eines Antrags wird empfohlen, die Projektidee mit den zuständigen Mitarbeitern der Euroregion zu besprechen.
- Projektaktivitäten können auf eigenes Risiko ab dem Datum der Einreichung des Antragsformulars im Büro der Euroregion durchgeführt werden, gemäß den Bestimmungen der Umsetzungsrichtlinien für KPF-Antragsteller.
- Der Antragsteller bestätigt, dass bei der Entwicklung des Projekts und der Festlegung des Budgetwerts (Pauschalbetrag) die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Ausgaben beachtet wurden.
- Der Antragsteller muss zusammen mit dem Antrag einen detaillierten Finanzplan für das Projekt vorlegen (Anhang 1 zum Antrag). Die Kosten sind nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit und in Übereinstimmung mit den Marktpreisen zu veranschlagen. Der Antragsteller hat gegebenenfalls Belege und Nachweise für Marktkenntnisse vorzulegen (z. B. Nachweise für Marktvergleiche und -studien, Ausdrucke von Websites, Angebote von Unternehmen usw.).
- Bei der Umsetzung des Vorschlags sollte auf eine ausgewogene Anzahl polnischer und deutscher Teilnehmer geachtet werden.
- Die Projektumsetzung erfolgt auf eigenes Risiko bis zum Abschluss des Fördervertrages.
- Die Einreichung eines Antrags im Rahmen der Klein-Projekte-Fonds verursacht keine Rechtsanspruch gegenüber der Verband der polnischen Gemeinden der Euroregion „Pro Europa Viadrina“ und ist keine Zusicherung der Gewährung von EFRE-Mitteln in Höhe eines bestimmten Pauschalbetrages.
- Nach der Gewährung der Förderung werden die Bedingungen für die Verwendung der Mittel und die Abrechnungsregeln in den Fördervertrag aufgenommen. In dem Fördervertrag werden das zu erreichende Projektergebnis, die Form der Dokumentation des Projektergebnisses, Output- und Ergebnisindikatoren, Fristen/Aktivitäten sowie die Höhe der Projektmitfinanzierung aus dem EFRE (Pauschalbetrag) bezogen auf das Projektergebnis festgelegt sowie weitere Pflichten des Bewerbers (z. B. im Hinblick auf die Öffentlichkeitsarbeit).
- Bei die Durchführung von Projekten auf eigenes Risiko soll der Antragsteller die Voraussetzungen für eine Öffentlichkeitsarbeiten gemäß die Umsetzungsrichtlinie für Antragsteller erfüllen (Punkt 9 die Öffentlichkeitsarbeit).
Das Projekt kann erst nach Unterzeichnung des Fördervertrags abgerechnet werden.
Alle Informationen zum Kleinprojektfonds (6.3. Zusammenarbeit) unter Interreg VI A erhalten Sie von den Mitarbeitern der FMP-Geschäftsstelle:
Elżbieta Karmazyn – Kierownik Zespołu/ Teamleiter
karmazyn@euroregion-viadrina.pl +48 95 735 84 47 w.34
Julita Lewandowska - Zastępca Kierownika/ 1.Stelvertreter Teamleiter
lewandowska@euroregion-viadrina.pl +48 95 735 84 47 w.38
Aleksandra Chudzik - Główna Księgowa
chudzik@euroregion-viadrina.pl +48 95 735 84 47 w.33
Marcin Guła
gula@euroregion-viadrina.pl +48 95 735 84 47 w. 35
Magdalena Modrzewska – Chaciej
chaciej@euroregion-viadrina.pl +48 95 735 84 47 w.32
Piotr Boboryk
boboryk@euroregion-viadrina.pl + 48 95 735 84 47 w. 38
Geltende Dokumente:
- Kooperationsprogramm INTERREG VI A Brandenburg-Polen 2021-2027
- Programmhandbuch INTERREG VI A Brandenburg-Polen 2021-2027
- Umsetzungsrichtlinie für den Kleinprojektefonds (KPF) der Euroregionen PRO EUROPA VIADRINA und Spree-Neiße-Bober im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG VI A Brandenburg-Polen 2021-2027
Bewerbungsunterlagen:
- Antragsformular mit Anlagen (ZIP):
- Budgetprojekt
- Erklärung über staatliche Beihilfen
- Staatliche Beihilfen – Selbsttest
- Partnerschaftserklärung
- Begründung einzelner Kosten laut Punkt 6.3 FMP-Umsetzungsrichtlinien
- Erklärung oder Einhaltung der Grundrechtekarte.
- Auszug aus dem Landesgerichtsregister, Gewerberegister, Vereinsregister, Stiftungsregister oder einem anderen Dokument dieser Art. Dieses Dokument muss von allen nichtstaatlichen Institutionen beigefügt werden, deren Gründung durcheinen Eintrag im Landesgerichtsregister bestätigt wird. Der aktuelle Auszug aus dementsprechenden Register kann frühestens 3 Monate nach dem auf der letzten Seite angegebenen Datum erstellt werden. - Teilnehmerliste
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