Ankündigung zur 1. Annahme der Anträge im Rahmen Kleinprojektfonds INTERREG VIA Brandenburg-Polen 2021-2027
Der Verband der polnischen Gemeinden der Euroregion „Pro Europa Viadrina“ gibt die Call der Projekte grenzüberschreitender Projekte bekannt, die in Zusammenarbeit mit einem deutschen Partner durchgeführt werden.
entsprechend:
Spezifisches Ziel 6.3 "Aufbau gegenseitigen Vertrauens, insbesondere durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bürgern"
Frist für die Antragsannahme
Call der Projekte dauert vom 07.06.2024 bis 31.07.2024 (Eingangsdatum /der Einreichungdatum des Antrags beim Büro der Euroregion) und gilt für Projekte, deren Umsetzung frühestens mit dem Datum der Einreichung/dem Eingang des Antrags beim Büro der Euroregion beginnt und spätestens endet am 31.12.2024.
Antragstellung :
Anträge mit den erforderlichen Anlagen werden im Büro der Euroregion eingereicht. Bewerbungen können elektronisch eingereicht werden.
Die Bewerbungsfelder müssen in polnischer und deutscher Sprache ausgefüllt werden. Der Inhalt in beiden Sprachen muss gleich sein.
Unterlagen zur Antragstellung gibt es (hier).
Wer kann die Mitfinanzierung bekommen
Projektpartner können juristische Personen sowie organisatorische Einheiten sein, die keine juristischen Personen sind, aber Rechtsfähigkeit besitzen.
Vor allem:
- Einheiten der staatlichen, regionalen und lokalen Verwaltung, Verbände dieser Einheiten und deren nachgeordnete Institutionen
- Eine Einrichtung des öffentlichen Rechts des privaten Rechts
- Gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen, Vereine sowie Sozial- und Wirtschaftspartnerorganisationen im Einklang mit dem geltenden nationalen Recht
- Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ).
Höhe der Projektmitfinanzierung:
Der Maximalwert der Projektförderung beträgt 20.000 Euro.
Fördergebiet
auf polnischer Seite: die Landkreise Gorzowski, Miedzyrzecki, Słubicki, Strzelecko-Drezdenecki, Sulęciński sowie die Stadt Gorzów Wielkopolski
auf deutscher Seite: Landkreise Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie Stadt Frankfurt (Oder).
Zuständige Geschäftsstelle für die Antragsteller zu dem spezifischen Ziel 6.3 ist das Büro:
Stowarzyszenie Gmin Polskich Euroregionu „Pro Europa Viadrina”
Władysława Łokietka 22
66- 400 Gorzów Wlkp.
Tel: +48 95 735 84 47
E-Mail: projekt@euroregion-viadrina.pl
Achtung! Die Antragstellung erfolgt mit folgenden besonderen Bedingungen:
- Vor der Einreichung eines Antrags wird empfohlen, die Projektidee mit den zuständigen Mitarbeitern der Euroregion zu besprechen.
- Projektaktivitäten können auf eigenes Risiko ab dem Datum der Einreichung des Antragsformulars im Büro der Euroregion durchgeführt werden, gemäß den Bestimmungen der Umsetzungsrichtlinien für KPF-Antragsteller.
- Der Antragsteller bestätigt, dass bei der Entwicklung des Projekts und der Festlegung des Budgetwerts (Pauschalbetrag) die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Ausgaben beachtet wurden.
- Für die Ausgaben von Kleinprojekten werden Pauschalbeträge verwendet, die nach der Methode „draft budget“ ermittelt werden.
- Unabhängig von dieser vereinfachten Form der Kostenanerkennung sind die Projektpartner im eigenen Verantwortungsbereich auch weiterhin zur Berücksichtigung der für sie geltenden einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften verpflichtet (z. B. Steuerrecht Vergaberecht).
- In der Regel ist notwendig hierfür mind. 3 Angebote zur jede Ausgaben einzureichen (z.B. dokumentierte Preisvergleiche, Nachweise der Marktrecherche, Kostenvoranschläge etc.).
Diese dürfen nicht älter als 3 Monate ab dem Datum der Antragstellung sein. - Bei der Projektabrechnung sind keine Nachweise über tatsächlich entstandene Kosten vorzulegen z.B. Zahlungsbelege, Rechnungen.
- Die ausführliche Regelungen betreffend die verfügbaren Optionen für Kleinprojekte sind in den Umsetzungsrichtlinien für den Kleinprojektfonds enthalten ( Pkt.6.3).
- Die Projektumsetzung erfolgt auf eigenes Risiko bis zum Abschluss des Fördervertrages.
- Die Einreichung eines Antrags im Rahmen der Klein-Projekte-Fonds verursacht keine Rechtsanspruch gegenüber der Verband der polnischen Gemeinden der Euroregion „Pro Europa Viadrina“ und ist keine Zusicherung der Gewährung von EFRE-Mitteln in Höhe eines bestimmten Pauschalbetrages.
- Nach der Gewährung der Förderung werden die Bedingungen für die Verwendung der Mittel und die Abrechnungsregeln in den Fördervertrag aufgenommen. In dem Fördervertrag werden das zu erreichende Projektergebnis, die Form der Dokumentation des Projektergebnisses, Output- und Ergebnisindikatoren, Fristen/Aktivitäten sowie die Höhe der Projektmitfinanzierung aus dem EFRE (Pauschalbetrag) bezogen auf das Projektergebnis festgelegt sowie weitere Pflichten des Bewerbers (z. B. im Hinblick auf die Öffentlichkeitsarbeit).
- Bei die Durchführung von Projekten auf eigenes Risiko soll der Antragsteller die Voraussetzungen für eine Öffentlichkeitsarbeiten gemäß die Umsetzungsrichtlinie für Antragsteller erfüllen (Punkt 9 die Öffentlichkeitsarbeit).
Das Projekt kann erst nach Unterzeichnung des Fördervertrags abgerechnet werden.
Alle Informationen zum 2 Kleinprojektfonds (6.3. Zusammenarbeit und 4.6. Kultur &Tourismus) unter Interreg VI A erhalten Sie von den Mitarbeitern der FMP-Geschäftsstelle:
Elżbieta Karmazyn – Kierownik Zespołu/ Teamleiter
karmazyn@euroregion-viadrina.pl +48 95 735 84 47 w.34
Julita Lewandowska - Zastępca Kierownika/ 1.Stelvertreter Teamleiter
lewandowska@euroregion-viadrina.pl +48 95 735 84 47 w.38
Marcin Guła
gula@euroregion-viadrina.pl +48 95 735 84 47 w. 35
Magdalena Modrzewska – Chaciej
chaciej@euroregion-viadrina.pl +48 95 735 84 47 w.32
Piotr Boboryk
boboryk@euroregion-viadrina.pl + 48 95 735 84 47 w. 38
Geltende Dokumente:
- Kooperationsprogramm INTERREG VI A Brandenburg-Polen 2021-2027
- Programmhandbuch INTERREG VI A Brandenburg-Polen 2021-2027
- Umsetzungsrichtlinie für den Kleinprojektefonds (KPF) der Euroregionen PRO EUROPA VIADRINA und Spree-Neiße-Bober im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG VI A Brandenburg-Polen 2021-2027
Bewerbungsunterlagen:
- Antragsformular mit Anlagen (ZIP):
- Budgetprojekt
- Erklärung über staatliche Beihilfen
- Staatliche Beihilfen – Selbsttest
- Partnerschaftserklärung
- Begründung einzelner Kosten laut Punkt 6.3 FMP-Umsetzungsrichtlinien
- Erklärung oder Einhaltung der Grundrechtekarte.
- Auszug aus dem Landesgerichtsregister, Gewerberegister, Vereinsregister, Stiftungsregister oder einem anderen Dokument dieser Art. Dieses Dokument muss von allen nichtstaatlichen Institutionen beigefügt werden, deren Gründung durcheinen Eintrag im Landesgerichtsregister bestätigt wird. Der aktuelle Auszug aus dementsprechenden Register kann frühestens 3 Monate nach dem auf der letzten Seite angegebenen Datum erstellt werden. - Teilnehmerliste
- Beispiel der Information- und Werbefußzeile.